Und das sind die wichtigsten Eckpunkte des unter der Federführung von LAbg. Gerald Schmid ausverhandelten neuen steirischen Raumordnungsgesetzes:
• Revisionen der Flächenwidmungspläne und der örtlichen Entwicklungskonzepte gibt es nur noch alle zehn (bisher fünf) Jahre. Damit werden die Gemeinden selbständiger. Mehr Planungsautonomie und –sicherheit wird erreicht.
• Beim Thema landwirtschaftliche Tierhaltung konnte ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden, mit dem alle Beteiligten leben können.
• Die Auffüllung von Bebauungslücken wird erleichtert. Dadurch gibt es für die Gemeinden in Zukunft bessere Gestaltungsmöglichkeiten im Wohn- und Siedlungsbau.
• Bezüglich der Errichtung von Einkaufszentren wird es strengere Regelungen geben.
Landesrat Manfred Wegscheider zeigt sich über die Einigung erfreut, da es sich beim neuen Raumordnungsgesetz um einen „wesentlichen Meilenstein in dieser Legislaturperiode“ handle.
Und die beiden Klubobmänner Walter Kröpfl und Christopher Drexler stellen ergänzend fest, dass die Landespolitik auch in Wahlkampfzeiten große Handlungsfähigkeit beweise. Nach der unlängst beschlossenen Novelle zur Gemeindeordnung könne jetzt mit dem neuen Raumordnungsgesetz ein weiteres wichtiges Vorhaben positiv erledigt werden, so Kröpfl und Drexler.