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Der Steiermärkische Landtag besteht
aus 56 Abgeordneten, Sitz des Landtages ist die Landeshauptstadt
Graz. Die wesentlichen Kompetenzen des Landtages sind jene
zur Gesetzgebung, zur Beschlussfassung über das Landesbudget,
zur Kontrolle der Regierung sowie zur Wahl der Mitglieder
der Landesregierung und des Bundesrates. Die wesentlichen
Organe des Landtages sind der Landtagspräsident und
die Ausschüsse des Landtages.
Die Ausschüsse dienen der Vorberatung
der Verhandlungsgegenstände. In diesen und vor allem
in den Unterausschüsse geschieht die eigentliche "Landtagsarbeit".
Hier werden nämlich alle Gesetzesentwürfe grundsätzlich
ausdiskutiert.
Die Landesverfassung räumt allen
im Landtag vertretenen wahlwerbenden Gruppen (politischen
Parteien) das Recht ein, einen "Landtagsklub"
zu bilden, wenn diese Fraktion zumindest zwei Abgeordnete
hat. Zur Vorbereitung von Sitzungen finden daher in allen
Fraktionen Klubsitzungen statt. Zur Besorgung der Geschäfte
der Landtagsklubs dienen deren Klubsekretariate.
Der SPÖ-Landtagsklub versteht sich
als Gemeinsamkeit von Abgeordneten und Regierern zur Beratung
von Strategien der Parlamentsarbeit. Das sozialdemokratische
Klubbüro ist die Serviceeinrichtung für die Landtagsabgeordneten.
Das Büroteam vermittelt Informationen, berät in
Fachfragen, steht den Abgeordneten bei der Öffentlichkeitsarbeit
zur Seite und unterstützt sie durch Organisation und
Dokumentation.
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